Hessen fällt bei der Bezahlung der Lehrkräfte im Bundesländervergleich weiter zurück

GEW bekräftigt Forderung nach A 13 an Grundschulen

10. Januar 2022 Pressemitteilung

Mittlerweile haben acht Bundesländer beschlossen, Grundschullehrkräfte nach der Besoldungsgruppe A13 zu bezahlen. Seit diesem Schuljahr gehört das Nachbarland Thüringen hierzu. Und auch Bayern, das zwar nach A12 bezahlt, hat die Besoldung für Grundschullehrkräfte deutlich erhöht.
 

Die GEW Hessen hat dies zum Anlass genommen, das Lebenseinkommen – also das Einkommen von Grundschullehrkräften über das gesamte Arbeitsleben – auf dem aktuellen Stand zwischen den Bundesländern zu vergleichen. Für die modellhaften Berechnungen wird dabei unterstellt, dass eine unverheiratete Lehrkraft 40 Jahre auf Basis der gegenwärtig gültigen Besoldungsstruktur berufstätig ist.
 

Die Ergebnisse, so der hessische GEW-Vorsitzende Thilo Hartmann, sind mehr als ernüchternd: „Wie zu erwarten, liegen die A13-Länder mit deutlichem Abstand an der Spitze. Hessen rangiert unter den Bundesländern weit hinten auf Rang 14 – der Abstand zum Durchschnittswert beträgt etwa 140.000 Euro und zum führenden Bundesland Sachsen sogar 325.000 Euro. Nur das Saarland und Rheinland-Pfalz schneiden noch schlechter ab.“
 

Nicht berücksichtigt in den Berechnungen sei, so Hartmann, dass die Arbeitszeiten für die Lehrkräfte in den Bundesländern unterschiedlich ausfallen: „Hessen weist im Bereich der Grundschulen mit 28,5 Pflichtstunden bis zum 61. Lebensjahr die höchste wöchentliche Stundenzahl unter allen Bundesländern auf. Werden auch die unterschiedlichen Pflichtstundenzahlen sowie die je nach Bundesland ebenfalls unterschiedlich ausfallenden altersabhängigen Ermäßigungen berücksichtigt, dann fällt Hessen beim Lebenseinkommen auf den vorletzten Platz zurück, und nur das Saarland steht noch schlechter da!“
 

Nach Einschätzung der stellvertretenden hessischen GEW-Vorsitzenden Heike Ackermann wird Hessen unter diesen Bedingungen immer größere Schwierigkeiten bekommen, Lehrkräfte für den Grundschulbereich anzuwerben: „Eine Höhergruppierung von Lehrerinnen und Lehrern an Grundschulen in die Besoldungsgruppe A13 und eine Verminderung der Pflichtstundenzahl ist dringend geboten, um den Lehrkräftemangel an den hessischen Grundschulen in absehbarer Zeit zu beseitigen. Aus Sicht einer ausgebildeten Lehrkraft ist es vollkommen rational dort zu arbeiten, wo die Bezahlung stimmt und die Arbeitsbelastung erträglicher ist. Und unter diesem Blickwinkel ist Hessen keine gute Wahl!“
 

Beginnend im Januar wird Heike Ackermann an jedem 13. eines Monats einen Kreisverband der GEW besuchen, um im Rahmen von öffentlichen Aktionen und Pressegesprächen auf die Forderung nach A13 für die Grundschullehrkräfte auch in Hessen aufmerksam zu machen.
 

Hypothetischer Verdienst einer Grundschullehrerin/eines Grundschullehrers (ledig, keine Kinder) in 40 Jahren im Bundesländervergleich*
 

Bundesland

40-Jahres-Verdienst

Abweichung vom Durchschnitt

in Prozent

Sachsen

2.529.916

185.664

7,3

Berlin

2.493.917

149.665

6,0

Thüringen

2.468.251

124.000

5,0

Brandenburg

2.461.577

117.325

4,8

Bremen

2.450.734

106.482

4,3

Hamburg

2.439.126

94.874

3,9

Schleswig-Holstein

2.426.849

82.597

3,4

Mecklenburg-Vorpommern

2.410.034

65.783

2,7

Bayern

2.356.537

12.285

0,5

Baden-Württemberg

2.276.951

-67.301

-3,0

Niedersachsen

2.258.460

-85.792

-3,8

Nordrhein-Westfalen

2.214.847

-129.405

-5,8

Sachsen-Anhalt

2.214.273

-129.979

-5,9

Hessen

2.204.461

-139.791

-6,3

Rheinland-Pfalz

2.201.011

-143.241

-6,5

Saarland

2.101.085

-243.167

-11,6

Durchschnitt

2.344.252

 

 


*Unterstellt werden ein Berufseinstieg mit 27 Jahren und eine 40-jährige, ununterbrochene Berufstätigkeit. Die Besoldung erfolgt in allen Bundesländern nach A12 oder A13 (die Eingruppierung in die Besoldungsstufe A13 sind bereits vollzogen oder beruhen auf den Ankündigungen der jeweiligen Landesregierungen), es wird mit einem Stufenaufstieg gemäß der jeweiligen Aufstiegsintervalle gerechnet. Bei Niedersachsen ist die monatliche Zulage von 98,63 Euro berücksichtigt.
 

Quellen

www.oeffentlicher-dienst.info

eigene Berechnungen