Sogenannte Dokumentationspflicht

Mitteilung 24. März 2020

Es wird von einigen Schulen berichtet, dass die Schulleitungen eine umfangreiche Dokumentation der dienstlichen/unterrichtlichen Tätigkeiten bzw. Arbeitszeiten (auch und gerade von zu Hause aus) verlangen.

Eine solche war bisher für Lehrkräfte im Regelschulbetrieb – abgesehen von Einträgen ins Klassenbuch bzw. Kursheft – nicht vorgesehen. Gleichzeitig ist klar, dass bisher in keinem der Schreiben des HKM oder der Schulämter darauf hingewiesen bzw. diese eingefordert wurde. Insofern gibt es für diese Maßnahmen keinerlei Rechtsgrundlage – von der Sinnhaftigkeit solchen unkoordinierten Aktivismus ganz zu schweigen.

Somit ist die Aufforderung zur Dokumentation der Arbeitszeit unserer Ansicht nach schlicht nicht zulässig.

Weitere Informationen auch auf der FAQ-Liste auf unserer Homepage: https://www.gew-hessen.de/themen/corona-faq-schulenlehrkraefte/

 

Pläne des Krisenstabs der Landesregierung zum Einsatz pädagogischen Personals in der Krankenversorgung

Da uns schon mehrfach Kolleginnen und Kollegen verunsichert zu der o.g. Thematik angesprochen haben, bezieht die GEW Hessen wie folgt Stellung:

Die Entwicklungen in der gegenwärtigen Krise sind zwangsläufig rasant und es steht außer Frage, dass zur Vorbeugung aller Eventualitäten auch unkonventionelle Maßnahmen angedacht werden müssen.

So ist die unlängst bekannt gewordene Idee des Krisenstabes der Landesregierung, um evtl. personellen Engpässen in der Krankenversorgung entgegenzuwirken, pädagogisches Personal anzufragen, ob dieses eventuell aushelfen kann, nachvollziehbar.

Auszug aus dem uns vorliegenden Schreiben:

„Gesucht werden deshalb Beschäftigte (Lehrkräfte, sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, etc.), die im Notfall bereit sind auszuhelfen, z.B. bei der Betreuung von Corona-Patienten in Kliniken. In diesem Fall erfolgt eine Freistellung vom Schuldienst, Unfallversicherungsschutz ist gewährleistet.“

Wenn sich solchermaßen möglichst fachlich vorerfahrene Kolleginnen und Kollegen (z.B. mit einer vorhandenen Ausbildung im medizinischen Bereich) finden, die auf freiwilliger Basis direkt in der Versorgung erkrankter Menschen tätig werden, ist dies sicherlich zu begrüßen.

Laut Schreiben sind für den Einsatz ausgeschlossen jedoch Interessentinnen und Interessenten, die eines der folgenden Merkmale aufweisen:

  • Beschäftigte, die in der Schule derzeit unabkömmlich sind
  • Personen, die einer Risikogruppe angehören, z.B. chronisch Kranke, Schwangere oder über 60-Jährige
  • Beschäftigte, die sich in den letzten zwei Wochen in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder Kontakt zu einer infizierten Person hatten.

Für die GEW ist jedoch wichtig festzuhalten, dass es sich um eine freiwillige Bereitschaft handelt und es keine negativen Folgen haben darf, wenn man der Aufforderung nicht Folge leisten will oder kann.

Wir geben auch zu bedenken, dass der so angesprochene Personenkreis auch in erster Linie derselbe ist, der in den Schulen für die ebenfalls wichtige und organisatorisch wie durchaus auch gesundheitlich herausfordernde Notbetreuung benötigt wird.