Verschiebung des Wahltermins für die Personalratswahlen

Einstellung der Wahlvorbereitungen

Stand: 25. März 2020

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Hessische Landtag hat am 24. März 2020 das "Gesetz zur Verschiebung der Personalratswahl 2020" (Drucksache 20/2566) verabschiedet. Die Amtszeit der am 1. Mai 2020 im Amt befindlichen Gremien wird bis längstens zum 31. Mai 2021 verlängert.

Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport hat hierzu einen Erlass zur Umsetzung vorgelegt. Der Erlass des Innenministeriums zur Einstellung der Wahlvorbereitungen ergibt sich aus unserer Sicht nicht zwingend aus dem Gesetz. Deshalb haben wir bis zum Bekanntwerden des Erlasses darauf gehofft, dass die Personalratswahlen zu einem späteren Zeitpunkt auf der Basis der bis dahin getroffenen Beschlüsse der Wahlvorstände wieder aufgenommen werden können. Diese Überlegung ist mit dem Erlass des Innenministeriums und der Feststellung, dass allen Wahlvorständen „die rechtliche Grundlage entzogen“ ist und alle Vorbereitungen für die Wahlen „einzustellen“ sind, hinfällig.

Wir bedanken uns bei allen Kolleginnen und Kollegen und Beschäftigten der GEW in den Kreis- und Bezirksverbänden, im Landesverband und in der Landesgeschäftsstelle der GEW für die vielfältigen Initiativen, Publikationen und Veranstaltungen zur Darstellung der GEW und ihrer Arbeit in den Personalräten und zur Vorbereitung auf die Wahl der Personalräte. Wir möchten uns besonders bei den Mitgliedern der Wahlvorstände in jeder einzelnen Schule, in den Gesamtwahlvorständen und in den Hauptwahlvorständen bedanken. Sie hatten ihre Arbeit in gewohnter Zuverlässigkeit aufgenommen und mit großem Zeitaufwand bereits weitgehend abgeschlossen.

Diese Arbeit war nicht umsonst, denn sie stärkt die GEW auch für den neuen Wahltermin. Trotzdem besteht kein Zweifel: Die Verschiebung der Wahl verlangt neue Anstrengungen, die nur teilweise auf den jetzt begonnenen und umgesetzten Aktivitäten aufbauen können. Dafür bauen wir auf eure Unterstützung!

Die gesetzlichen Fristen für die Durchführung einer Personalratswahl machen es aber unmöglich, dass die Personalratswahlen noch in diesem Schuljahr durchgeführt werden können. Angesichts der unsicheren Pandemielage und der Unbestimmtheit, wann die Bildungseinrichtungen wieder geöffnet werden, erscheint es uns derzeit sinnvoll, die Wahlvorbereitungen nicht vor Beginn des Schuljahrs 2020/2021 wieder aufzunehmen.

Wir empfehlen daher allen Gliederungen, die Beschlüsse der Landesdelegiertenversammlung und der GEW-Kreisverbände bezüglich der Wahlvorschläge der GEW für die Wahl der Gesamt- und Hauptpersonalräte aufrecht zu erhalten. Für die Hauptpersonalräte wird darüber der nächste Landesvorstand entscheiden.

Es wäre sinnvoll, dass die Wahlvorstände auf allen Ebenen die für die Wahl im Mai 2020 gesammelten Unterlagen und Beschlüsse aufbewahren und dokumentieren, so dass bei der Einleitung eines neuen Wahlverfahrens lediglich eine Aktualisierung erfolgen muss. Für die Gesamtwahlvorstände betrifft dies insbesondere auch die Aufbewahrung der Kontaktdaten der örtlichen Wahlvorstände.

Schon die ersten Tage der Schließung von Kitas, Schulen und Hochschulen und der staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus haben gezeigt, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gerade in solchen Zeiten starke Gewerkschaften, Betriebs- und Personalräte brauchen. Die GEW unterstützt alle Personalräte nachdrücklich bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Rechte auch in Zeiten der Corona-Pandemie.

Mit solidarischen Grüßen und dem abschließenden Wunsch: Bleibt gesund!

Maike Wiedwald und Birgit Koch, Vorsitzende GEW Hessen

Tony C. Schwarz, Stellv. Vorsitzender GEW Hessen

Brief der Vorsitzenden zur Verschiebung der Personalratswahlen