Rückwirkende Auszahlung der Tariferhöhung 2019

Auskunft des Innenministeriums: Mit Juli-Bezügen ausgezahlt

 

Hinweis für Beamt_innnen

Mit dem Tarifabschluss 2019 zum TV-Hessen Ende März haben das Land Hessen und die Gewerkschaften eine rückwirkende Entgelterhöhung zum 1. März 2019 um 3,0 Prozent (bzw. um 4,5% in der Stufe 1 in allen Entgeltgruppen), mindestens um 100 Euro monatlich vereinbart.

Nach Auskunft des Innenministeriums wird die Entgelterhöhung rückwirkend mit den Juli-Bezügen zur Auszahlung gebracht. Sofern bis zu diesem Zeitpunkt  die redaktionellen Tarifverträge noch nicht unterschrieben sein sollten, erfolgt die Auszahlung mit dem Hinweis „unter Vorbehalt“ in der Bezügeabrechnung.

Das Gesetzgebungsverfahren zu einer zeitgleichen und systemkonformen Anhebung der Besoldung für die Beamtinnen und Beamten sowie der Versorgungsbezüge soll nach Angaben der Landesregierung nach Möglichkeit noch vor der Sommerpause abgeschlossen sein. Soweit das gelingt, wäre eine rückwirkende Auszahlung der Besoldungserhöhung ebenfalls Ende Juli möglich.